Eine Sekretärin für den Betriebsrat?
Unter diesem Titel informierten wir Sie im August-Heft des Jahres 2007 (PVP 2007/62, 202) über ein Urteil des OLG Wien, das entschied, dass ab einer bestimmten Unternehmensgröße der Betriebsrat Anspruch hat, dass ihm zur Entlastung eine - je nach Arbeitsumfang - Voll- oder Teilzeit-Sekretärin zur Verfügung gestellt wird. Der Arbeitgeber ging in Revision. Nun liegt das Urteil des OGH (20. 8. 2008, 9 ObA 89/07i) vor, das die Entscheidung des OLG Wien vollinhaltlich bestätigte.