Die Berechnung von Ist-Gehalts-/Lohnerhöhungen ist nicht nur ein zentrales Kernthema der Personalverrechnung, sondern auch relativ fehleranfällig. Viele Kollektivverträge sehen im Rahmen der jährlichen Gehalts-/Lohnrunden neben der Anhebung der Mindestbezüge auch eine Anhebung der Ist-Bezüge vor. In manchen Kollektivverträgen lösen auch Dienstzeitvorrückungen (zB Biennalsprünge) eine zwingende Erhöhung der Ist-Gehälter/-Löhne aus.