In der Praxis kommt es immer wieder zu mündlich vorgetragenen Ersuchen der Arbeitnehmerin um Elternteilzeit. Kommt es zu einer Teilzeitbeschäftigung, dann stellt sich die Frage, ob diese auch kündigungsgeschützt ist. Das hatte der OGH im vorliegenden Fall zu beurteilen.
OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 80/07s