Auch wenn ein Arbeitgeber eine Entlassung unberechtigt ausspricht, kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf eine Abfertigung "Alt" verlieren, und zwar immer dann, wenn ihn an der Entlassung ein Mitverschulden trifft.
Welche Aufklärungspflichten den Arbeitnehmer treffen und was der Arbeitgeber beweisen muss, war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des OGH.