Die Lösungen zu den Übungsbeispielen
Lösung zu Beispiel 1:
Peter Fleißig ist für einen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten, ua auch im Wohnsitzstaat (= Österreich), tätig. Aus diesem Grund sind ausschließlich die SV-Bestimmungen des Arbeitnehmer-Wohnsitzstaates anzuwenden (= Ausnahme 2) der Übersicht auf S. 196 [Juli-Heft]) → es gelten somit die österreichischen SV-Bestimmungen.