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Entlassung wegen Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

JudikaturPVP 2007/64PVP 2007, 207 Heft 8 v. 17.8.2007

Im Februar-Heft der PV-Praxis (PVP 2007/15, 45) haben wir über eine Entscheidung des OLG Wien (OLG Wien 19. 5. 2006, 9 Ra 143/05y) berichtet, wonach das Aufzeigen strafrechtlich relevanter Umstände eine Entlassung nicht rechtfertigt.

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