„Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal, da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“. So textete bereits Poplegende Rainhard Fendrich vor 25 Jahren in einem seiner bekannten Sommerhits. Passend dazu geht es in unserem Praxisfall um die Gewährung von „Sommergoodies“ für Mitarbeiter durch den Arbeitgeber und deren abgabenrechtliche Behandlung.