A) Das aktuelle Branchen-ABC
1. „Event-KV“ im Handel
Information der WKO
In der Regierungsvorlage zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes (siehe ARD 5776/3/2007) ist ua vorgesehen, dass die Landeshauptleute bei Vorliegen besonderer Einkaufsbedürfnisse durch Verordnung eine Erweiterung der allgemeinen Offenhaltezeiten vornehmen können, va für Verkaufsevents. In diesem Zusammenhang werden in einem Zusatzkollektivvertrag zum KV für Handelsangestellte („Event-KV“) folgende Punkte geregelt: