Landen arbeitsrechtliche Zwistigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Arbeits- und Sozialgericht, fallen in der Regel Zinsen und Prozesskosten an. Für die Personalverrechnung stellt sich dann die Frage, wie die im Urteil oder einem Vergleich zugesprochenen Zinsen und Prozesskosten korrekt abzurechnen sind. Das nachfolgende Themenspecial gibt dazu einen kompakten Überblick.