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Folgepflicht der Arbeitnehmer bei Betriebsverlegung?

Der Fall aus der BeratungspraxisPVP 2007/51PVP 2007, 156 Heft 6 v. 22.6.2007

Standortverlegungen von Betrieben können in der Praxis aus verschiedensten Gründen, wie etwa beabsichtigte Kosteneinsparungen, Erfordernis größerer Räumlichkeiten, Umorientierung in geografischer Hinsicht etc, erfolgen. Dabei können sich brisante arbeitsrechtliche Fragen stellen, zB ob die Dienstnehmer verpflichtet sind, ihre Arbeitsleistung auch am neuen Betriebsstandort zu erbringen. Der nachfolgende Fall aus unserer Beratungspraxis zeigt die daraus resultierenden Problemstellungen auf und bietet praktische Lösungsmöglichkeiten an.

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