Gemäß § 27 AngG kann ein Angestellter fristlos entlassen werden, wenn er sich als vertrauensunwürdig erweist. Wann ein Verhalten des Arbeitnehmers eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit rechtfertigt, ist im Einzelfall nicht immer ganz einfach zu entscheiden. Anhand von drei aktuellen Entscheidungen werden im folgenden Beitrag die Voraussetzungen einer gerechtfertigten Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit näher beleuchtet.