Regelungen in einem KV sind nur insoweit gültig, als sie den Arbeitnehmer besser stellen, als er bei Anwendung der gesetzlichen Regelung gestellt wäre. Ob eine Regelung in einem KV für den Arbeitnehmer besser ist als die gesetzliche Regelung, ist in Form eines Günstigkeitsvergleiches zu ermitteln. Im gegenständlichen Fall hatte sich der OGH mit den Verfallsbestimmungen des KV für das Bewachungsgewerbe zu befassen. Die überraschende Entscheidung des OGH hat auch Folgen für andere Kollektivverträge, die Verfallsbestimmungen enthalten. (OGH 4. 5. 2006, 9 ObA 141/05h)