Ein ewiger Streit wurde nun vom OGH einem vernünftigen Ende zugeführt.Mit 1. 9. 2000 war die gesetzliche Behaltepflicht bei Lehrlingen (§ 18 BAG) von vier auf drei Monate reduziert worden.Seither war nicht klar, ob die nach dem KV für Handelsangestellte vorgesehene Behaltepflicht vier oder fünf Monate beträgt, da die KV-Partner den insoweit relevanten KV-Text nie angepasst hatten (Punkt VII Z 2).