Im Bereich der begünstigten Auslandstätigkeit haben sich in jüngster Zeit einige Änderungen ergeben. War bislang nur dann vom Vorliegen einer begünstigten Auslandstätigkeit auszugehen, wenn das österreichische Unternehmen zumindest einen Teilauftrag zur Errichtung einer Anlage bzw die Bauleitung erhalten hat, reicht es in Zukunft, wenn der österreichische Arbeitgeber sich an der Anlagenerrichtung beteiligt.
Auch für Arbeitskräfteüberlasser gibt es in diesem Bereich Änderungen.