Thema | Kurzinfo |
Entgeltfortzahlung a) Anspruch | √ Arbeitsunfähigkeit wurde nicht grob fahrlässig und nicht vorsätzlich herbeigeführt und √ es liegt keine Säumnis bezüglich der Krankmeldung bzw der Vorlage der Krankenstandsbestätigung vor |
b) Dauer bei Erkrankung | (*) abhängig von der Dienstzugehörigkeitsdauer Angestellte: neuerliche Erkrankung innerhalb von 6 Monaten = Wiedererkrankung → Grundanspruch bereits erschöpft → halber Grundanspruch Arbeiter: Grundanspruch gilt pro Arbeitsjahr; neues Arbeitsjahr = neuer Grundanspruch. Einen halben Grundanspruch gibt es für Arbeiter nicht. Lehrling: Neuerliche Erkrankung innerhalb eines Lehrjahres und Grundanspruch ist erschöpft → für die ersten 3 Tage erhält der Lehrling wieder den vollen Entgeltanspruch. Anschließend: max 6 Wochen Teilentgelt (= Differenz Lehrlingsentschädigung zu GKK-Krankengeld) |
c) Dauer bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit |
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d) Umfang |
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