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Welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen ergeben sich durch den EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien ab 1. Jänner 2007?

Gast-BeitragFriedrich Schrenk / Stefan SteigerPVP 2006/94PVP 2006, 332 Heft 12 v. 15.12.2006

Der EU-Beitritt von Bulgarien und Rumänien mit 1. 1. 2007 steht fest. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch zu einigen Änderungen im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechtes kommen. In diesem Heft werden die wesentlichen sv-rechtlichen Änderungen und im Jännerheft die wesentlichen arbeitsrechtlichen Änderungen dargestellt.

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