In der Praxis gibt es zahlreiche Unsicherheiten rund um das Pendlerpauschale. Können die Angaben des Arbeitnehmers ungeprüft übernommen werden? Wer haftet bei unrichtig ausgefüllten Antragsformularen? Ist der burgenländische Hauptwohnsitz oder der Wiener Zweitwohnsitz maßgeblich? Fragen, auf die der vorliegende Praxisfall Antworten gibt.