Der VfGH hat die steuerrechtlichen Privilegien der KV-Dienstreisen als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen und entschieden, dass ab dem 1. 1. 2008 (!) alle Dienstreisen nach der Legaldefinition und unter Berücksichtigung der zeitlichen Beschränkungen (5- bzw 15-Tage-steuerfrei-Regelung) abzurechnen sind.
Detaillierte Informationen und Praxishinweise, wie es weitergehen könnte, gibt Ihnen der folgende Artikel.