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Die Privilegien der KV-Dienstreisen gelten nur mehr bis 31. 12. 2007

AktuellesPVP 2006/70PVP 2006, 254 Heft 10 v. 15.10.2006

Der VfGH hat die steuerrechtlichen Privilegien der KV-Dienstreisen als sachlich nicht gerechtfertigt angesehen und entschieden, dass ab dem 1. 1. 2008 (!) alle Dienstreisen nach der Legaldefinition und unter Berücksichtigung der zeitlichen Beschränkungen (5- bzw 15-Tage-steuerfrei-Regelung) abzurechnen sind.

Detaillierte Informationen und Praxishinweise, wie es weitergehen könnte, gibt Ihnen der folgende Artikel.

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