Wird ein Dienstnehmer (im Rahmen einer Personalgestellung) für 2 Jahre befristet ins Ausland entsendet und erbringt dort Engineering-Leistungen, kann die Steuerbegünstigung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG auch dann zur Anwendung kommen, wenn die begünstigte Anlage im Ausland durch ein ausländisches Unternehmen errichtet wird.
VwGH 10. 8. 2005, 2002/13/0024