Essenszuschüsse, die dem Dienstnehmer unabhängig von Urlaub, Krankenstand und Feiertagen stets in gleicher Höhe zukommen und nicht leistungs- oder verwendungsabhängig sind, sind bei der Berechnung von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration nach dem Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe miteinzubeziehen.
VwGH 25. 5. 2005, 2004/08/0015