Für die Kommunalsteuerbefreiung einer - nach § 67 Abs 8 EStG versteuerten - Pensionsabfindung ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer nach der Beendigung des zugrunde liegenden Dienstverhältnisses auch seine persönliche Berufslaufbahn abschließt und kein neues Dienstverhältnis mehr eingeht.
VwGH 11. 5. 2005, 2002/13/0017