Eine aktuelle EO-Novelle bringt ab 1. 9. 2005 Änderungen für die Lohnpfändung mit sich. Von besonderem Interesse sind insbesondere die Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Bewilligungsverfahren und das Wiederaufleben von Pfändungen nach Unterbrechung des Dienstverhältnisses von bis zu 1 Jahr.