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Kollektivvertraglich vorgesehene "fristlose" Kündigungen

Für die PraxisPVP 2005, 7 Heft 7 v. 20.7.2005

Sieht ein Kollektivvertrag die Möglichkeit vor, ohne Einhaltung von Fristen und Terminen zu kündigen, gibt es zwischen ordnungsgemäßer Kündigung und fristloser Auflösung keinen rechtlichen Unterschied.

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