Sieht ein Kollektivvertrag die Möglichkeit vor, ohne Einhaltung von Fristen und Terminen zu kündigen, gibt es zwischen ordnungsgemäßer Kündigung und fristloser Auflösung keinen rechtlichen Unterschied.
Sieht ein Kollektivvertrag die Möglichkeit vor, ohne Einhaltung von Fristen und Terminen zu kündigen, gibt es zwischen ordnungsgemäßer Kündigung und fristloser Auflösung keinen rechtlichen Unterschied.