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Abgeltung von Zeitguthaben bei Beendigung während geblockter Altersteilzeit

RechtsprechungPVP 2005, 16 Heft 6 v. 20.6.2005

Kündigt der Arbeitgeber das Dienstverhältnis während einer geblockten Altersteilzeit vorzeitig, ist dem Arbeitnehmer ein bei Dienstverhältnisende bestehendes Zeitguthaben an Normalarbeitszeit grundsätzlich mit einem Zuschlag von 50 % abzugelten.

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