Eine aktuelle EO-Novelle bringt ab 1. 9. 2005 Änderungen für die Lohnpfändung mit sich. Von besonderem Interesse sind insbesondere die Anhebung der Wertgrenze für das vereinfachte Bewilligungsverfahren und das Wiederaufleben von Pfändungen nach Unterbrechung des Dienstverhältnisses von bis zu 1 Jahr.
EO-Novelle 2005
Kürzlich wurde die EO-Novelle 2005 im Nationalrat beschlossen.1) Diese sieht für die Lohnpfändung ab 1. 9. 2005 folgende Änderungen vor: