Der Dienstleistungsscheck für die Beschäftigung von Dienstnehmern in privaten Haushalten wurde kürzlich von der Bundesregierung beschlossen. Er soll mit 1. 1. 2006 eingeführt werden und die Abfuhr von Sozialabgaben bei möglichst geringem Zeit- und Kostenaufwand gewährleisten.
Eckpunkte der Regelung
Das Dienstleistungsscheckgesetz für die Beschäftigung von Dienstnehmern mit einfachen Dienstleistungen in Privathaushalten wurde nun von der Bundesregierung beschlossen.