Fällt ein Feiertag in einen Krankenstand, darf dieser Tag nicht vom Krankenstandskontingent abgezogen werden. Für einen Feiertag während der 50%igen Entgeltfortzahlung gebührt auch das Feiertagsentgelt nur in Höhe von 50 % (Info der NÖGKK).
Fällt ein Feiertag in einen Krankenstand, darf dieser Tag nicht vom Krankenstandskontingent abgezogen werden. Für einen Feiertag während der 50%igen Entgeltfortzahlung gebührt auch das Feiertagsentgelt nur in Höhe von 50 % (Info der NÖGKK).