Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht einige administrative Änderungen bei der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge vor, die mit 1. 7. 2005 in Kraft treten sollen. Von Interesse ist insbesondere die vorgesehene Wahlmöglichkeit, bei geringfügig Beschäftigten die MV-Beiträge künftig jährlich abzurechnen.