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Verwirrung um IESG-Zuschlag für leitende Angestellte

Für die PraxisPVP 2005, 11 Heft 3 v. 20.3.2005

In den letzten Wochen sorgte das Thema „IESG-Zuschlag für leitende Angestellte“ für große Verwirrung. Im Folgenden wird daher ein Überblick über die derzeitige Rechtslage gegeben.

​​Ansicht der Gebietskrankenkassen

Nach Ansicht der Gebietskrankenkassen ist für leitende Angestellte seit 1. 1. 2005 der IESG-Zuschlag zu entrichten, da die gesetzliche Ausnahmebestimmung (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG) dem EU-Recht widerspricht.

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