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Verwirrung um IESG-Zuschlag für leitende Angestellte

Für die PraxisPVP 2005, 11 Heft 3 v. 20.3.2005

In den letzten Wochen sorgte das Thema „IESG-Zuschlag für leitende Angestellte“ für große Verwirrung. Im Folgenden wird daher ein Überblick über die derzeitige Rechtslage gegeben.

Ansicht der Gebietskrankenkassen

Nach Ansicht der Gebietskrankenkassen ist für leitende Angestellte seit 1. 1. 2005 der IESG-Zuschlag zu entrichten, da die gesetzliche Ausnahmebestimmung (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG) dem EU-Recht widerspricht.

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