In den letzten Wochen sorgte das Thema „IESG-Zuschlag für leitende Angestellte“ für große Verwirrung. Im Folgenden wird daher ein Überblick über die derzeitige Rechtslage gegeben.
Ansicht der Gebietskrankenkassen
Nach Ansicht der Gebietskrankenkassen ist für leitende Angestellte seit 1. 1. 2005 der IESG-Zuschlag zu entrichten, da die gesetzliche Ausnahmebestimmung (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG) dem EU-Recht widerspricht.