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Kollektivvertragliches Entgelt bei ausländischem Arbeitgeber

RechtsprechungPVP 2005, 23 Heft 2 v. 20.2.2005

Beschäftigt ein ausländischer Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mit gewöhnlichem Arbeitsort in Österreich, ist österreichisches Arbeitsrecht anzuwenden. Mangels Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer ist der Arbeitgeber zwar nicht den österreichischen Kollektivverträgen unterworfen. § 7 AVRAG sieht aber einen Anspruch des Arbeitnehmers auf jenes zwingende kollektivvertragliche Entgelt vor, das im Fall einer inländischen Niederlassung zur Anwendung käme.

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