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Neuer Urlaubskrankenschein ab 1. 3. 2005

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 4 Heft 2 v. 20.2.2005

Der für den EU-/EWR-Raum und für die Schweiz gültige Urlaubskrankenschein E 111 erhält einen neuen Namen („Bescheinigung als provisorischer Ersatz für die Europäische Krankenversicherungskarte“). Ab 1. 3. 2005 darf nur mehr das Formular mit dieser neuen Bezeichnung ausgegeben werden.

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