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IESG-Zuschlag für leitende Angestellte ab 1. 1. 2005

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 13 Heft 1 v. 20.1.2005

Leitende Angestellte sind ab 1. 1. 2005 mit dem Zuschlag zur Insolvenzentgeltsicherung abzurechnen. (Infos der Gebietskrankenkassen)

EU-widrige Ausnahme vom IESG

Leitende Angestellte waren bislang vom Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz ausgenommen (§ 1 Abs 6 Z 3 IESG). Da diese Ausnahmebestimmung EU-widrig ist, haben leitende Angestellte künftig Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld.

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