Seit einem halben Jahr ist die neue Elternteilzeit in Kraft und in manchen Betrieben ist die Tendenz erkennbar, die neuen Regelungen auch tatsächlich zu nutzen. Dabei können sich sowohl für die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite Fragen zur richtigen und vollständigen Verfassung von Erklärungen, Anträgen und Vereinbarungen stellen. Als Hilfestellung sollen hier Formulierungsvorschläge für die wichtigsten Schriftsätze geboten werden, die sich im Zusammenhang mit der Elternteilzeit ergeben können.