Zu den Einkünften des (Ehe-)Partners für die Beurteilung des Grenzbetrages beim Alleinverdienerabsetzbetrag zählen auch gesetzliche Abfertigungen und Pensionsabfindungen, selbst wenn für diese keine Lohnsteuer anfällt.
Lohnsteuer-Protokoll 2005
Im Lohnsteuer-Protokoll 2005 hat das Finanzministerium eine interessante Frage betreffend Ermittlung des Grenzbetrages1) für den Alleinverdienerabsetzbetrag behandelt: