Durch zwei im Parlament bereits beschlossene Gesetzesnovellen (zum Angestelltengesetz bzw zum AVRAG) soll die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln künftig auf Dienstverhältnisse besser verdienender Arbeitnehmer eingeschränkt werden.
Durch zwei im Parlament bereits beschlossene Gesetzesnovellen (zum Angestelltengesetz bzw zum AVRAG) soll die Zulässigkeit von Konkurrenzklauseln künftig auf Dienstverhältnisse besser verdienender Arbeitnehmer eingeschränkt werden.