Auch 2005/2006 gab es wieder Änderungen zu den geringfügig Beschäftigen, die wir Ihnen kurz zusammengefasst auflisten wollen. Neben der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenzen können ab dem Jahr 2006 die MV-Beiträge bei geringfügig beschäftigten Dienstnehmern wahlweise auch jährlich abgerechnet werden. In diesem Fall ist aber eine schriftliche Mitteilung bis 31. 12. 2005 notwendig. Außerdem kam es bereits im heurigen Jahr zum Wegfall der Meldepflicht hinsichtlich der MVK-Leitzahl.