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Kombilohn

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 7 Heft 10 v. 20.10.2005

Durch das geplante Beschäftigungsförderungsgesetz soll ein vom Arbeitsmarktservice administriertes "Kombilohn-System" geschaffen werden. Dabei handelt es sich um eine Förderung zur Beschäftigung von arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren bzw länger als 1 Jahr arbeitslosen älteren Personen im Niedriglohnbereich.

Kombilohn-Modell

Durch die Neufassung des § 34a AMSG wird die Grundlage für die neue Förderform des Kombilohnes geschaffen:

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