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Schlafen während der Arbeitszeit als Entlassungsgrund

RechtsprechungPVP 2004, 13 Heft 9 v. 20.9.2004

Wird ein Arbeitnehmer mehrmals schlafend in der Arbeitszeit angetroffen, stellt dies eine gröbliche Verletzung der Dienstpflichten dar, die aufgrund des wiederholenden Charakters eine Entlassung rechtfertigt.

ASG Wien 7. 1. 2004, 8 Cga 78/03b

Sachverhalt

Eine in einem Reinigungsunternehmen beschäftigte Arbeitnehmerin wurde von ihrem Vorgesetzten mehrmals beim Schlafen in der Arbeitszeit erwischt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Entlassung aus. Nun war fraglich, ob das wiederholte „Nickerchen“ der Arbeitnehmerin in der Arbeitszeit als ausreichender Entlassungsgrund anzusehen ist.

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