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Entlassung wegen Privatnutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse

RechtsprechungPVP 2004, 26 Heft 7 v. 20.7.2004

Auch wenn in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Internet- und E-Mail-Benützung nur dienstlich erlaubt ist, erfüllt ein einmaliger Verstoß eines Arbeitnehmers gegen diese Anordnung durch das Versenden einer E-Mail-Bewerbung über den E-Mail-Anschluss des Arbeitgebers noch nicht den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit.

OLG Wien 17. 3. 2004, 7 Ra 31/04m

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