Die Steuerreform 2005 bringt für die Personalverrechnung bereits im Jahr 2004 wichtige Neuerungen. Diese betreffen vor allem die Erhöhung des Pendlerpauschales, des Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrages und der Freigrenze für sonstige Bezüge.
Die Steuerreform 2005 bringt für die Personalverrechnung bereits im Jahr 2004 wichtige Neuerungen. Diese betreffen vor allem die Erhöhung des Pendlerpauschales, des Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrages und der Freigrenze für sonstige Bezüge.