vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Besteuerung eines Jahresbonus

RechtsprechungPVP 2004, 24 Heft 3 v. 20.3.2004

Ist ein Jahresbonus von der Erreichung bestimmter unternehmerischer Ziele abhängig und wird er entsprechend dem Dienstvertrag nie im Jahr der Zielerreichung, sondern stets erst im Folgejahr anlässlich der Bilanzerstellung ausbezahlt, liegt keine Nachzahlung vor. Der Bonus ist daher im Kalenderjahr der Auszahlung als „normaler“ sonstiger Bezug zu versteuern.

VwGH 22. 1. 2004, 98/14/0009

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!