vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Höchstbeitragsgrundlage für freie Dienstnehmer

Für die PraxisPVP 2004, 26 Heft 1 v. 20.1.2004

Aliquotierung der Höchstbeitragsgrundlage

Laut den Arbeitsbehelfen der Gebietskrankenkassen für 2004 ist - anders als bisher - auch bei freien Dienstnehmern im Fall eines Ein- oder Austritts innerhalb eines Beitragszeitraumes eine Aliquotierung der Höchstbeitragsgrundlage vorzunehmen. Beginnt oder endet die Beschäftigung eines freien Dienstnehmers während eines Kalendermonats, gilt daher nicht die monatliche Höchstbeitragsgrundlage, sondern es ist pro SV-Tag 1/30 der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage 1)1)Bei freien Dienstnehmern gilt als monatliche Höchstbeitragsgrundlage

  1. 1. wenn keine Sonderzahlungen bezogen werden, das 35fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage (2004: € 4.025,-),
  2. 2. wenn Sonderzahlungen bezogen werden, das 30fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage (2004: € 3.450,-; die jährliche Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen beträgt € 6.900,-).
zu rechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!