Seit 1. 9. 2004 sind alle Zukunftssicherungsmaßnahmen, die durch eine Bezugsumwandlung finanziert werden oder wurden, beitragspflichtig.
Änderung der Vollzugspraxis
Bezüglich Zukunftssicherungsmaßnahmen, die durch Bezugsumwandlung finanziert werden, wurde jüngst eine gravierende Änderung der Vollzugspraxis bekannt gegeben: