Die finanzielle Abgeltung nicht konsumierter „Postensuchtage“ bei DV-Ende ist nach Ansicht des Finanzministeriums steuerlich wie eine Urlaubsersatzleistung zu behandeln. Der laufende Teil ist somit als laufender Bezug und der Sonderzahlungsteil als sonstiger Bezug zu versteuern. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)
Was sind „Postensuchtage“?
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber1) ist dem Arbeitnehmer