Wenn der Arbeitnehmer mehrere firmeneigene Autos bzw Motorräder privat nutzen kann, ist ein Sachbezugswert für jeden einzelnen Pkw bzw jedes einzelne Motorrad anzusetzen. (Lohnsteuer-Protokoll 2004)
Privatnutzung von Firmen-Kfz
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für private Fahrten (einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zu benützen, liegt ein abgabepflichtiger Sachbezug vor.