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Gelockerter Kündigungsschutz bei Einstellungen mit Bonus

Neue Gesetze und ErlässePVP 2003, 10 Heft 2 v. 20.12.2003

Ab 1. 1. 2004 kommt es zu einer Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer. Neu eingestellte „Bonus- Mitarbeiter“ können sich im Falle ihrer Kündigung erst nach 2-jähriger Unternehmenszugehörigkeit auf altersbedingte Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes berufen.

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