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Maßnahmen zur Zukunftssicherung

Für die PraxisPVP 2003, 19 Heft 2 v. 20.12.2003

Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung aller Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen sind im Regelfall bis zu einem jährlichen Freibetrag von € 300,- pro Mitarbeiter von der Lohnsteuer und von Lohnnebenabgaben befreit. Die Befreiung gilt zwar grundsätzlich auch für die Sozialversicherung, allerdings sind hier zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.

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