Mitte Dezember 2025 haben sich die Koalitionspartner darauf verständigt, die Steuerbegünstigung für Überstundenzuschläge bis zu 50 % für das Jahr 2026 erneut anzuheben (BNR 131 vom 21. 1. 2026, 28. GP). Wie im Pressefoyer nach dem Ministerrat erläutert, sollte es ein „Maßnahmenpaket, das die vielen fleißigen Menschen in unserem Land ins Zentrum stellt und klarmacht: Leistung lohnt sich“ sein. Leider führt Fleiß allein noch lange nicht dazu, dass die Steuerbegünstigung für steuerfreie Überstundenzuschläge tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Eine verschärfte Prüfungspraxis in GPLB und eine restriktive Rechtsprechung haben ganz im Gegenteil dazu geführt, dass Arbeitnehmer mit Gleitzeitvereinbarungen, Arbeitszeitdurchrechnung, Überstundenpauschalen oder All-in-Vereinbarungen kaum noch oder gar nicht mehr von steuerfreien Zuschlägen profitieren können. Der folgende Beitrag zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen, um eine Lohnsteuerhaftung in GPLB zu vermeiden. Im Anschluss an den Beitrag stelle ich Überlegungen an, mit welchen Maßnahmen der Gesetzgeber und das BMF bewirken könnten, dass die Begünstigung sogenannte „fleißige Menschen“ tatsächlich wieder erreicht.

