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Der neue Lohnzettel (L16) ab 2026

Neue Gesetze und ErlässeSteuerrechtMonika KuneschPV-Info 2026, 5 - 7 Heft 1 v. 10.1.2026

Die Finanzverwaltung hat einen neuen detaillierteren Jahreslohnzettel (L16) entworfen, der für Lohnzahlungszeiträume ab 1. 1. 2026 anzuwenden ist.

Abstract aus Fachzeitschrift für Personalverrechnung bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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